1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma ORANGE EXPRESS, im Folgenden “Auftragnehmer” genannt, gegenüber ihren Kunden, im Folgenden “Auftraggeber” genannt.
2. Angebot und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
3. Preise:
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
4. Leistungsumfang:
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder aus dem Angebot des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
5. Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6. Gewährleistung und Haftung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen. Beanstandungen sind unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend zu machen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Datenschutz:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Es gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
10. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.